Fünfte Prüfungskomponente

In der Fünften Prüfungskomponente zeigen die Schüler*innen ihre Kompetenz, fachübergreifend und selbstständig an einem Thema zu arbeiten. Dies kann in Form in einer besonderen Lernleistung oder einer Präsentationsprüfung geschehen.

Eine Handreichung der Senatsverwaltung Berlin bietet einen umfangreichen Überblick über Form und Durchführung der fünften Prüfungskomponente im Abitur.

 

Präsentationsprüfung

Bewertung des schriftlichen Anteils der Präsentationsprüfung (5. PK)

Formale Beurteilungsebene

  • Form und Gestaltung (Vollständigkeit, leserfreundliche Form, korrekte Angabe der Quellen)
  • Sprache (sprachliche Darstellungsleistung, sprachliche Korrektheit)

Fachlich-inhaltliche Beurteilungsebene

  • Abstract (Eindeutigkeit der Themenfrage, Transparenz des methodischen Weges, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse)
  • Begründung der Themenwahl (nachvollziehbare Begründung des Themas, Einordnung in den Gesamtzusammenhang [auch fachübergreifend], argumentative Logik und Stringenz der Darstellung)
  • Darstellung der Planung des Arbeitsprozesses (Nachvollziehbarkeit)
  • Nachvollziehbarkeit der individuellen Reflexion (z.B. Umgang mit der Themenstellung, Arbeitsprozess, Ertrag, Stolpersteine)
  • Qualität der Quellen

 

Zum Nachlesen und Download

Arbeitsmappe Barnim-Gymnasium zur 5. Prüfungskomponente

Handreichung Barnim-Gymnasium zum schriftlichen Anteil der Präsentationsprüfung (5.PK)

 

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