Gibt es eine Probezeit in der 5. Klasse?
Ja, es gibt eine Probezeit. Jede Bewerberin und jeder Bewerber wird zunächst auf Probe für die Dauer eines Schuljahres aufgenommen. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn eine Versetzung in die Klassenstufe 6 erfolgt (Versetzungsregeln siehe Sek-I-VO § 31 Versetzung).
Wer im Gymnasium am Ende der Jahrgangsstufe 5 nicht versetzt wird, wechselt zurück in die Jahrgangsstufe 6 der Grundschule.