Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen
- Details
- Veröffentlicht: 03. April 2016
![]() |
Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern: Entsprechend der Nr. 4 Abs.2 der AV Schulpflicht ist der Klassenleiter oder die Klassenleiterin zuständig. Bei ihnen ist der Antrag auf Beurlaubung durch die Erziehungsberechtigten und bei volljährigen Schülerinnen durch diese selbst zu stellen.
Hier die wichtigsten Informationen und der Antrag auf Freistellung zum Download:
Antrag auf Freistellung Boys’Day
Antrag auf Freistellung Girls‘Day deutsch - vietnamesisch - russisch