Der Zukunftstag für Mädchen und Jungen

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern: Entsprechend der Nr. 4 Abs.2 der AV Schulpflicht ist der Klassenleiter oder die Klassenleiterin zuständig. Bei ihnen ist der Antrag auf Beurlaubung durch die Erziehungsberechtigten und bei volljährigen Schülerinnen durch diese selbst zu stellen.

Hier die wichtigsten Informationen und der Antrag auf Freistellung zum Download:

Flyer Girls‘Day

Flyer Boys’Day

Antrag auf Freistellung Boys’Day

Antrag auf Freistellung Girls‘Day deutsch - vietnamesisch - russisch

 

 

 

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