Bewertung im Fach Mathematik in der Sekundarstufe I

Grundlagen

Die Leistungsbewertung in den Klassen 5 bis 10 erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes (§58), der  Grundschulverordnung (§20) sowie der Sek-I-Verordnung (§19, §20).

Bewertungsschlüssel (Sek-I)

ab %

90

75

60

45

10

Note

1

2

3

4

5

Die hier genannten Noten enthalten keine Tendenz.

Bei der Festlegung der Zeugnisnote werden auch die Tendenzen der Noten sowie die individuelle Leistungsentwicklung berücksichtigt.

Feststellung der Lernleistung

Es werden berücksichtigt:

1. Schriftliche Leistungen (Klassenarbeiten und mindestens eine schriftliche Kurzkontrolle pro Halbjahr)

Die sprachliche Darstellungsleistung fließt je nach Umfang der schriftlichen Kontrolle in die Bewertung ein.

2. mündliche Leistungen

Für die Bewertung wird berücksichtigt:

  • Aktive Mitarbeit im Unterricht
  • Passive Mitarbeit
  • Qualität der Beiträge
  • Arbeit im Team und selbstständige Arbeit
  • Qualität der Vorbereitung

 3. sonstige Leistungen (Hausaufgaben; Arbeit mit Onlinemedien, z. B. Bettermarks)

Die oben genannte Teilbereiche gehen wie folgt in die Zeugnisnote ein:

Schriftliche Leistungen

Mündliche Leistungen

Sonstige Leistungen

50 %

40 %

10 %

Kl zu Tests im Verhältnis 3:1

 

 

 

Für die Sekundarstufe II ergibt sich die Gesamtnote im Grundkurs gemäß der gesetzlichen Bestimmungen der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe anteilig aus der Klausurnote (33,3%) und der Note im allgemeinen Teil (66,7%). Im Leistungskurs erfolgt hier die Bewertung im Verhältnis 50:50.

Die Benotung der in Klausuren des Grund- und Leistungskurses erreichten Bewertungseinheiten erfolgt angepasst an die Bestimmungen zur Abiturprüfung:

erreichter Anteil

ab 95%

90%

50%

45%

40%

33%

27%

20%

0%

Note

1+

1

 

4+

4

4-

5+

5

5-

6

Notenpunkte

15

14

6

5

4

3

2

1

0

 

 

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