HERZLICH WILLKOMMEN!

 

Wir sind eine Offene Ganztagsschule am Rande Lichtenbergs und wir haben uns vor allem die Inklusion und die Integration eines jeden auf die Fahnen geschrieben, laut der Maxime: Die Würde des Menschen ist unantastbar!  Aber wir stehen auch für Exzellenz in den Fächern, vielfältige Förderangebote und wir investieren nachhaltig in eine zukunftsorientierte Bildung. Wir bieten MINT, Bläserklassen, Begabtenförderung, Sportklasse, Demokratiebildung, Berufsorientierung, Barnim-International, Lernstudio, diverse Projekte und Arbeitsgemeinschaften.



Sozialpädagogische Arbeit im Barnim Gymnasium

Wer?

Frau Sprenger

Diplomsozialpädagogin (FH)

Weiterbildungen: Mediatorin, Entspannungspädagogin

Frau Gärtner

Studentin an der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik (HSAP)

Studiengang: Soziale Arbeit

Schwerpunkt: Ganztagsschule

Ausgebildete Goldschmiedin

Frau Goslicki

Studentin an der Deutschen Hochschule

für Gesundheit und Sport

Studiengang: Soziale Arbeit und Sport

zusätzliche Ausbildung: Basketballtrainerin

Im Ganztagsbereich unterstützt uns an einigen Nachmittagen Herr Gliffe.

Ziel der Arbeit ist die kooperative Verzahnung von Schule und Jugendhilfe. Zu diesem Zweck stehen wir den Schüler:innen, den Lehrkräften, den Eltern sowie anderen an der Erziehung Beteiligten als Ansprechpartner zur Verfügung. Zusammen mit Ihnen wollen wir gemeinsame pädagogische Methoden zur optimalen Förderung der Kinder und Jugendlichen im Schulalltag entwickeln.

In den folgenden Arbeitsfeldern sind wir tätig:

  • Ansprechpartnerinnen für die Schüler:innen, die Kummer, Probleme, Ängste haben oder die einfach mal jemanden zum Reden brauchen
  • Beratung und Unterstützung der Schüler:innen bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen, z.B. Probleme mit den Eltern oder in der Familie, Konflikte mit Mitschüler/innen, im Freundeskreis oder mit Bekannten, Konflikte mit Lehrer:innen
  • Angebote für Klassen: Kommunikationstraining, Mobbingprävention, Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien, Gewaltprävention gemeinsam mit Ihnen oder Kooperationspartnern
  • Unterstützung bei der Elternarbeit, besonders auch bei Schüler/innen mit Migrationshintergrund
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Ideen und Projekten für das Barnim-Gymnasium

So werden u.a. angeboten:

  • Einzelgespräche, Gruppengespräche, Konfliktlösungsgespräche
  • Zeitnahe Krisenintervention, gemeinsames Entwickeln von Lösungsstrategien
  • Interkulturelle Beratung, speziell für Schüler/innen mit vietnamesischem Hintergrund
  • Unterstützung bei Gesprächen mit den Eltern
  • Begleitung zu anderen Institutionen, z.B. Jugendamt
  • Vermittlung an andere Institutionen, z.B. Schulpsychologen, Erziehungs- und Familienberatung oder Berufsberatung
  • Studienberatung

Beratungsangebote

Die Schulsozialarbeiter:innen bieten für Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern Beratungsgespräche an. In diesen Gesprächen stehen die Problemlagen der Schüler:innen im Mittelpunkt. Gemeinsam werden Lösungsansätze entwickelt und wenn nötig, weitere Unterstützungssysteme in Absprache mit den Beteiligten einbezogen.

Präventive Arbeit

Die Schulsozialarbeiter:innen führen in Absprache mit den Klassenlehrer:innen Präventions- und Klassentrainings zu aktuellen Themen durch. Besonders für die 5. und 7. Klassen werden Angebote zum Kennenlernen unterbreitet.

Ebenfalls wird das soziale Engagement „Schüler für Schüler“ in der Schule von den Schulsozialarbeiter:innen aktiv unterstützt. Dabei werden Schüler:innen angeregt, sich eigenverantwortlich für andere Schüler:innen einzusetzen, so z.B. im Teamerprojekt: Schüler:innen der 9. Klassen unterstützen die neuen Schüler:innen der 5. und 7. Klassen den Einstieg in die neue Schule gut zu bewältigen.

Weitere Arbeitsfelder sind Berufs- und Studienberatung, Einbeziehung in Klassenkonferenzen, Unterstützung bei Wandertagen und Klassenfahrten (auf Anfrage bei der Schulleitung) und Ferienangebote.

Das Team der Schulsozialarbeit pflegt Kontakte zu Freien Trägern der Jugendhilfe in den angrenzenden Sozialräumen. Die Schulsozialarbeiter:innen nehmen regelmäßig an regionalen und bezirklichen Arbeitsgruppen und Zusammenkünften teil.

Kontakt

Persönlich in der Bibliothek:

  • montags, dienstags und donnerstags 7.45 Uhr - 16.00 Uhr
  • mittwochs 7.45 Uhr - 9.55 Uhr und 12.30 Uhr - 16.00 Uhr
  • freitags 7.45 - 15.00 Uhr

email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: (030) 93 666 9-32

 

20jähriges Jubiläum


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Festtage zum 20-jährigen Jubiläum

Das 20-jährige Jubiläum unseres Gymnasiums feierten wir mit einer Vielzahl von Projekten, Workshops und Events:

Dienstag, 3.9.13

Sportfest, Vorbereitung der "Tour de Barnim": Fahrsicherheitsprüfung, ab 17.00 Uhr Elterncafé

Mittwoch, 4.9.13   

nach dem 3.Block:  "Tour de Barnim", 12.00 - 13.30 Uhr Workshops, Vorträge, Turniere, Kurse, ab 14.00 Uhr: "Lehrer versus Schüler", ab 18.00 Uhr Podiumsdiskussion

Donnerstag, 5.9.13

12.00 - 13.30 Uhr Workshops, Vorträge, Turniere, Kurse, ab 18.30 Uhr:  Vortrag "Anders, leichter, besser lernen"

Freitag, 6.9.13 

ca. 11.45 Uhr   1000 Luftballons, 15.00 Uhr Festveranstaltung für geladene Gäste, Sponsorenlauf, 18.00 - 22.00 Uhr Sommernachtsball, Ehemaligentreffen

Samstag, 7.9.13 Seminar "Anders, leichter, besser lernen" (mit Anmeldung, siehe Link)

Außerdem: Kunst- und Fotoausstellung, Dia-Show: " Unsere Schule im Wechsel der Jahreszeiten", Image-Film, Filme von DS-Aufführungen, T-Shirts

Das war das Veranstaltungsprogramm (pdf)

In diesem Kalender werden Termine veröffentlicht, die für die Elternschaft interessant sein könnten. Bei Fragen oder zu Details kontaktieren Sie bitte den Vorstand der Gesamtelternvertretung.


Satzung des Fördervereins Barnim-Gymnasium e.V.
(zuletzt geändert durch den Beschluss der Mitgliederversammlung am 26.04.2017)

Präambel
Der Förderverein unterstützt mit dem Motto:
“Gemeinsam für eine zukunftsorientierte Bildung am Barnim-Gymnasium“
die kontinuierliche Aufgabe des Gymnasiums, junge Menschen mit aktuellem und zukunftsorientiertem
Wissen unter der Mitverantwortung jedes Einzelnen für eine demokratische Gesellschaft, zum Abitur
zu führen.
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „Förderverein Barnim-Gymnasium e.V. “
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Planungsjahr ist das jeweilige Schuljahr.
§2 Ziel und Zweck des Vereins
1 Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung insbesondere durch die ideelle und
   finanzielle Unterstützung des Barnim-Gymnasiums als inklusiven Lebens- und Lernort.
   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
   §58 Nr.1 AO.
   Ein weiterer Zweck ist Förderung mildtätiger Zwecke i.S. §53 AO.
2 Der Zweck wird insbesondere erfüllt durch:
   a) Unterstützung des Schulalltags, des Lernumfelds und des Ganztagsbetriebs.
       Beschaffung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial sowie Ausstattungsgegenständen
       einschließlich Wartung und Pflege. Finanzielle und personelle Unterstützung bei der Raum- und
       Flurgestaltung sowie bei der Gestaltung des Außengeländes und Beschaffung von Spiel- und 
       Bewegungsangeboten. Ideelle und materielle Unterstützung von schulischen Projekten.
       Finanzielle Unterstützung zur Absicherung von Serviceleistungen für das Projekt offener
       Ganztagsbetrieb und zu Veranstaltungen an den Wochenenden.
   b) Ideelle und materielle Unterstützung bei der Inklusion
       von Schüler/innen mit verschiedensten Begabungen oder Hochbegabungen sowie von
       Schüler/innen und Mitarbeiter/innen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Ideelle und
       materielle Unterstützung bei der Integration von Schüler/innen und Mitarbeiter/innen mit
       Migrationshintergrund sowie vor Diktatur oder Krieg Geflüchteten.
   c) Betrieb der Bläserklassen - ab 2017 als Zweckbetrieb gemäß §65 der AO.
       Das Barnim-Gymnasium bietet Schüler/innen ab der 7. Klasse an, innerhalb des
       Musikunterrichtes ein Orchesterinstrument zu erlernen. Dieses Angebot wird „Bläserklassen“
       genannt. Weiterführend wird die Ausbildung am Orchesterinstrument bis zum Abitur
       unterstützt.
       Der Förderverein stellt die Orchesterinstrumente für diese musikalische Ausbildung zur
       Verfügung. Hierzu tritt der Verein als Leasingnehmer für neue Instrumente auf oder kauft neue
       Instrumente. Diese werden an Eltern von Schüler/innen während der Orchesterausbildung
       vermietet. Weiterhin wird die Versicherung sowie die Reparatur und Wartung der Instrumente
       übernommen.
       Die finanzielle Unterstützung bei der Finanzierung der Instrumentenlehrer/innen gehört
       ebenso zu den Aufgaben wie die umfassende Unterstützung des Orchesterbetriebs incl.
       Gastmusiker.
       Erzielte Überschüsse werden gemäß dieser Satzung eingesetzt.
   d) Bereitstellung finanzieller Mittel zur Förderung der Anerkennungskultur für
       Schüler/innen, Eltern und Mitarbeiter/innen des Barnim-Gymnasiums.
       Hierzu gehören u.a. schulische Wettbewerbe, besonderes Engagement der Mitarbeiter/innen
       des Barnim-Gymnasiums, soziales Engagement, besondere schulische Leistungen,
       Engagement im Rahmen des Ganztagsbetriebs.
   e) Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit des Barnim-Gymnasiums und des
       Fördervereins.
       Hierzu gehören u.a. Werbung auf Plattformen in sozialen Medien,
       Printmedien wie Informationsbroschüren, Schülerzeitung, Elternbriefe, Newsletter usw.
       Werbung für spezielle schulische Projekte, Durchführung und Mitgestaltung von
       Schulveranstaltungen, Beschaffung von Werbematerial (z.B. Textilien, Taschen mit dem
       Barnim-Logo).
    f) Finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen Schüler/innen
       Der Förderverein unterstützt hilfsbedürftige Schüler/innen gemäß §53 AO bei der Teilnahme
       an schulischen Maßnahmen oder bei schulbegleitenden Bildungsangeboten. Nach schriftlicher
       Antragstellung entscheidet der Vorstand je nach Haushaltslage des Vereins über die Höhe der
       finanziellen Hilfe. Jede finanzielle Unterstützung ist eine Einzelfallentscheidung.
   g) Unterstützung von Klassen-, Kurs- und Gruppenfahrten
   h) Unterstützung des internationalen Schüleraustausches und von Besuchsprogrammen
    i) Bereitstellung von Konten
       Der Förderverein stellt für die finanzielle Abwicklung der Fachbereiche am Barnim-
       Gymnasium Konten zur Verfügung.
       Weiterhin werden Konten für die Durchführung großer Projekte an der Schule bereitgestellt.
       Hierzu gehören u.a. Unterstützungsprojekte bei Notlagen im In- und Ausland sowie
       Unterstützungsprojekte bei Notlagen für Schüler/innen und Mitarbeiter/innen sowie deren
       Angehörige (z.B. DKMS). Für diese Projekte kann keine Spendenbestätigung ausgestellt
       werden.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mittel zum Erreichen dieser Zwecke werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Wettbewerbe,
Überschüsse aus dem Zweckbetrieb und sonstige Einnahmen aufgebracht.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem
Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Beiträge und Spenden.
Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auf Beschluss des Vorstands
können sie eine angemessene Aufwandsentschädigung entsprechend der Haushaltslage des Vereins
bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale des §3 Nr.26 EStG erhalten.
§4 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeitrag
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen oder Personenvereinigungen
werden, die seine Ziele unterstützen. Es wird in ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und
Ehrenmitglieder unterschieden.
Ordentliche Mitglieder:
Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen werden.
Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Fördermitglieder:
Fördermitglieder können natürliche Personen, juristische Personen oder Personenvereinigungen
werden, die bereit sind, den Vereinszweck ideell und finanziell durch Rat und Tat zu fördern.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder:
Der Vorstand kann Persönlichkeiten, die im Sinne der Vereinssatzung in hervorragender Weise zu
einer Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen beigetragen haben, zu
Ehrenmitgliedern vorschlagen.
Die Ehrenmitglieder werden nach Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung
benannt. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft im Verein wird erworben durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem
Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Der Vorstand kann mittels Beschluss die
Mitgliederverwaltung einem Mitglied des Vereins übertragen. Das neue Mitglied bekommt eine
schriftliche Aufnahmebestätigung. Eine Ablehnung des Antrags braucht nicht begründet zu werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt.
Die Mitgliedschaft endet durch:
Austritt, der vom Mitglied jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann.
Tod des Mitglieds oder Auflösung der juristischen Person.
Ausschluss wegen Beitragsrückständen:
Bei Unterlassung der offenen Beitragszahlung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung erfolgt der
sofortige Ausschluss aus dem Verein. Im Falle des Ausscheidens besteht kein Anspruch auf anteilige
Erstattung des entrichteten Jahresbeitrages
Ausschluss aus wichtigem Grund:
Darüber entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn ein Mitglied einen schweren Verstoß gegen den Zweck des Vereins begeht, dessen Ansehen
schädigt. Vor einer Entscheidung ist der/dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Der
Beschluss des Vorstandes ist mit einer Begründung versehen dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
Gegen diese Entscheidung kann die/der Ausgeschlossene beim Vorstand binnen eines Monats nach
Empfang der Mitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung
entscheidet dann über den Ausschluss.
Im Falle des Ausscheidens besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des entrichteten
Jahresbeitrages.
§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
 - die Mitgliederversammlung
 - der Vorstand
§6 Die Mitgliederversammlung
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die jährlich durchzuführen ist.
Die Einladung erhalten die Mitglieder in Textform (z.B. Mail, Fax oder Briefpost) zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung.
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich
beim Vorstand einzureichen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens 20% der Mitglieder
dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen.
Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des
Vorstands geleitet.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über
Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Gewählt wird in offener Abstimmung.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder unter 14 Jahren sind durch eine gesetzliche Vertretung, die
bei der Abstimmung persönlich anwesend sein muss, stimmberechtigt. Die Vertretung eines Mitglieds
durch ein anderes ist mittels schriftlicher Vollmacht zulässig, jedoch kann ein Mitglied höchstens drei
andere Mitglieder vertreten.
Werden auf einer Mitgliederversammlung Dringlichkeitsanträge gestellt, beschließt die Versammlung
zunächst mit Zweidrittelmehrheit über die Dringlichkeit. Bei Bestätigung der Dringlichkeit kann über
den Antrag in der Versammlung beraten und beschlossen werden. Dringlichkeitsanträge auf
Abänderung der Satzung sind nicht zulässig.
Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang keine der kandidierenden Personen die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt,
welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Gewählt ist dann die Person, welche die meisten
Stimmen auf sich vereinigt.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
 - Entgegennahme der Berichte des Vorstands und der Kassenprüfung
 - Entlastung des Vorstands
 - Wahl des Vorstands und der Beisitzer
 - Wahl der Kassenprüfer/innen
 - Festsetzung der Mitgliedsbeiträge in der Beitragsordnung
 - Beratung über die geplante Verwendung der Mittel
 - Aufnahme von Darlehen
 - Beteiligungen an Gesellschaften
 - An- und Verkauf, sowie Belastung von Grundbesitz
 - Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich
 - Entscheidung über gestellte Anträge
 - Bestätigung der Ehrenmitglieder
 - Änderung der Satzung (Ausnahme § 9 Abs.3)
 - Auflösung des Vereins
Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von der
Protokollführung zu unterschreiben und von der Versammlungsleitung gegenzuzeichnen ist.
§7 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins setzt sich wie folgt zusammen:
     1. Vorsitzende/r    (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
     2. Vorsitzende/r    (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
     Schatzmeister/in   (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
     Es können bis zu 4 Beisitzer berufen werden.
Die Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB können den Verein gerichtlich und außergerichtlich
allein vertreten, wobei sie an die Vorstandsbeschlüsse gebunden sind.
Die Verwendung von Geldmittel ist in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt.
Die einzelnen Mitglieder des Vorstands werden jeweils für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur
Neuwahl im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein
Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung benennen.
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich der Beschlussfassung über
die Verwendung der Mittel. Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich festzuhalten.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Sitzung
teilnimmt. Es muss jedoch der 1. oder 2. Vorsitzende bei Beschlussfassung anwesend sein.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
der/des Vorsitzenden. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen.
Beschlüsse können auch in Textform im Umlaufverfahren gefasst werden.
§8 Kassenprüfer/innen
Die Kasse und die Rechnungslegung des Vereins werden mindestens einmal im Jahr von wenigstens
zwei Personen geprüft, die hierzu von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Geschäftsjahre zu
wählen sind. Die Kassenprüfer/innen dürfen weder Mitglieder des Vorstands noch Angestellte des
Vereins sein.
Sie erstatten in der dem Geschäftsjahr folgenden Mitgliederversammlung Bericht und empfehlen bei
ordnungsgemäßer Kassenführung der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands.
§9 Satzungsänderungen
Eine Satzungsänderung kann nur beschlossen werden, wenn sie bei der Einberufung zur
Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt gesondert aufgeführt ist.
Eine Satzungsänderung bedarf einer einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Änderungen oder Ergänzungen der Satzung aufgrund einer Auflage des Finanzamts oder des
Registergerichts können vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind auf der nächsten
Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§10 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen
werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Bildung und Erziehung und der Jugendhilfe.
Der Empfänger wird in der letzten Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
§11 Schlussbestimmung
Die vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 26.04.2017, von den Mitgliedern
beschlossen.
Mit dem Beschuss wird die Satzung in der Fassung vom 18.05.2011 als ungültig erklärt und durch die
neue Satzung ersetzt.
 


Gründungsmitglieder des Fördervereins (Gründungsjahr 1998):
Herr D. Schmidt-Ihnen, Herr M. Kneiske, Frau K. Kay, Herr P. Habeck, Frau R. Mahnke, Frau B. Jankowski,  Frau B. Radtke.

 

Interne Evaluation

Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung zu überpürfen führen wir seit 2005 regelmä߁ige  schulinterne  Evaluationen  durch.  Die  Teilnahme  an  der  SEIS-Befragung  (Selbstevaluation  in  Schulen,  begleitet  durch  die  Bertelsmannstiftung) erstellte  eine  erste  Stärken-Schwächen-Analyse  unserer  Schule.
Die  daraus  abgeleiteten  Entwicklungsschwerpunkte  wurden  in  nachfolgenden Projekten evaluiert.

Schulinterne Evaluation – Projekt Netzwerk Schulen  - Ergebnisse der Befragung 2013/2014

Kernaussagen der Evaluation 2013/14 im Vergleich zur Befragung 2011/12

Die Ergebnisse des Barnim-Gymnasiums der diesjährigen Befragung sind überwiegend vergleichbar mit den Werten der letzten Evaluation unserer Schule. Sie liegen überwiegend oberhalb des Wertes von 3,0, d.h. im guten bis sehr guten Bewertungsbereich.

Eine auffällige Abweichung gibt es nur in der Skala Einstellung der SchülerInnen zur Schule. Im Jahr 2012 lag der Wert bei 3,3, 2014 bei 3,6. D.h. die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zur Schule ist sehr gut. Diese Einschätzung liegt deutlich über den Werten der anderen teilnehmenden Schulen.

Unterrichtsführung, Unterrichtsform und -methodik:

Das Anforderungsniveau des Unterrichts wird von den Schülerinnen und Schülern als angemessen eingeschätzt.

  • Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Fachkompetenz der Lehrerinnen und Lehrer sehr gut.
  • Die Unterrichtsführung (Struktur, Klassen- und Zeitmanagement) ist gut. Der Unterricht ist interessant und praxisrelevant, unterstützt durch eine gute Auswahl von Unterrichtsmaterialien.
  • Das Sozialklima im Unterricht wird positiv empfunden. Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Mitbestimmung als hoch positiv ein.
  • Die diagnostische Kompetenz der Lehrer wird gut eingeschätzt.
  • Binnendifferenzierung findet nach Ansicht der Schülerinnen und Schüler in normalem Umfang statt.

Schülermerkmale:

Das Gesamtprofil zeigt eine hohe grundsätzliche Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit dem Unterricht, da die Werte durchschnittlich über 3,0 der Skala liegen. 

  • Die SchülerInnen haben eine sehr positive Einstellung zur Schule und bewerten die eigene Leistungsfähigkeit und ihren Lernzuwachs gut.
  • Sie zeigen ein ausgeprägtes Interesse am Unterricht und schätzen ihr eigenes Engagement hoch positiv ein.

Lehrer-Schüler-Beziehung:

  • Die Lehrer-Schüler-Beziehungen und die Lehrerpersönlichkeiten werden als sehr gut bewertet.

 

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